WER IST AKTUELL IMPFBERECHTIGT?
Aktuell haben folgende Gruppen eine Impfberechtigung gemäß Bundesverordnung:
Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c19743
Die Entscheidung, ob Sie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen eine Impfberechtigung bescheinigt bekommen obliegt dem zuständigen Landratsamt.